Kalkulatorische Kosten
Kalkulatorische Kosten sind Kosten, die in dem internen Rechnungswesen in einer anderen Höhe zu berücksichtigen sind (Anderskosten) oder solche, die im externen Rechnungswesen überhaupt nicht vorkommen (Zusatzkosten). Bei der Kostenrechnung geht es um die Berechnung des tatsächlichen Werteverzehrs. Außergewöhnliche Ereignisse, die singulärer Natur sind, sollen dabei ausgeblendet werden.
Ein Beispiel für ein derartiges außergewöhnliches Ereignis wäre eine Sonderabschreibung, die das aktuelle Geschäftsjahr belastet. Eventuell ist diese Sonderabschreibung nicht dem wirtschaftlichen Handeln zuzuordnen, sondern einer gerichtlichen Entscheidung. Dann sollte sie überhaupt nicht berücksichtigt werden. Es kann auch sein, dass die Sonderabschreibung mehreren Geschäftsjahren zugeordnet werden muss, dann sollte sie nicht vollständig einem Geschäftsjahr, sonern jeweils anteilig zugeordnet werden.
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